Rechtsprechungs-Info

Werbungskosten: (Reisekosten-) Fahrten eines erwerbslosen Studierenden beim Teilzeitstudium

BFH vom 24.10.2024, VI R 7/22, BStBl. II 2025, 354; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 16.02.2022, 4 K 113/20, EFG 2022, 841

Inhalt

Ein Vollzeitstudium liegt nur vor, wenn ein Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem - vergleichbar einem vollbeschäftigen Arbeitnehmer - zeitlich vollumfänglich widmen müssen.