Wechsel der Steuerpflicht: Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. 2020, 3096
Inhalt
Beim Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wird die Veranlagung der beschränkten Einkommensteuerpflicht in eine veranlagungsunbeschränkte Einkommensteuerpflicht einbezogen. Fraglich war dabei, welches Finanzamt – (1) Wohnsitzfinanzamt oder (2) Betriebsstättenfinanzamt – zuständig ist.