Gesetzesänderungen

Wechsel der Steuerpflicht: Berücksichtigung von Steuerabzugsbeträgen

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. 2020, 3096
Inhalt

Beim Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wird die Veranlagung der beschränkten Einkommensteuerpflicht in eine veranlagungsunbeschränkte Einkommensteuerpflicht einbezogen. Fraglich war dabei, welches Finanzamt – Œ(1) Wohnsitzfinanzamt oder (2) Betriebsstättenfinanzamt – zuständig ist.