Gesetzesänderungen

W-IdNr.: Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV)) vom 30.09.2024, BGBl. I 2024, Nr. 293

Inhalt

Die Bundesregierung hat die Einführung, den Aufbau und die Zuteilung – aufgrund der Ermächtigungsgrundlage – erlassen. Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt: DE 123456789-00001.
Für Unternehmen ohne USt-IdNr., die umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, er-folgt die elektronische Mitteilung der W-IdNr. seit November 2024. Hinweis: In einer ausgestellten Rechnung ist weiterhin nur die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder USt-IdNr. anzugeben.  Die Angabe der W-IdNr. ist kein gesetzmäßig erlaubtes Rechnungsmerkmal.