Vortragsfähiger Gewerbeverlust: Untergang aufgrund fehlender Unternehmensidentität
BFH vom 30.10.2019, IV R 59/16, BStBl. II 2020, 147; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 29.9.2016, 10 K 1180/13, EFG 2017, 320, nrkr.
Inhalt
Der vortragsfähige Gewerbeverlust geht unter, wenn zum Schluss des Erhebungszeitraums zwar eine die einkommensteuerrechtliche Existenz des Betriebs unberührt lassende Betriebsunterbrechung – ruhender Gewerbebetrieb – gegeben ist, gewerbesteuerrechtlich hiermit aber die erwerbende Tätigkeit nicht mehr vorübergehend unterbrochen bzw. eine andersartig erwerbende Tätigkeit aufgenommen wird.