Finanzverwaltungs-Info

Vorsteuerberichtigung: Verdeckte Saldierung von Umsatzsteuer mit Vorsteuer ausreichend

BMF-Schreiben vom 22.011.2022, III C 2 – S 7316/19/10003

Inhalt

Die Finanzverwaltung wendet diese Grundsätze an: „Die Vorsteuerberichtigung setzt eine ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht ausdrücklich angegebenen Saldierung der Umsatzsteuer mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 UStG ergeben […]. “