Finanzverwaltungs-Info

Vorsteuerberichtigung: Unterscheidung zwischen Tätigkeitseinstellung und erfolglosem Unternehmer

BMF-Schreiben vom 01.09.2022, III C 2 – S 7316/19/10002

Inhalt

Die Finanzverwaltung wendet diese beiden Rechtsprechungsgrundsätze an. Der Wechsel der Verwendung eines Gegenstandes von umsatzsteuerpflichtigen zu umsatzsteuerbefreiten Ausgangsumsätzen ist ein Anwendungsfall der Vorsteuerberichtigung. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Vorsteuerberichtigung.