Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit - Facetten der Erfolglosigkeit
BFH vom 27.10.2020, V R 20/20, BStBl. II 2022, 575; Rechtsprechungsaufhebung: FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2017, 3 K 1111/16, EFG 2018, 338, nrkr.
Inhalt
Wird bei einem vorsteuerabzugsfähigen erworbenen Gegenstand dessen Nutzung (i) verhindert oder (ii) reduziert oder (iii) eingestellt, können sich daraus Vorsteuerberichtigungsbeträge, d. h. Rückzahlungen des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt ergeben.