Vorsteueraufteilung: Gemischt genutzte Gebäude und deren sachgerechte Aufteilungsschlüssel
BFH vom 11.11.2020, XI R 7/20; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 30.07.2019, 2 K 103/17, EFG 2020, 1728, nrkr.
Inhalt
Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erheblicheUnterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem – objektbezogenen – Umsatzsteuerschlüssel aufzuteilen.