Rechtsprechungs-Info

Vorsteuerabzugszeitpunkt: Erforderliche Unterscheidung beim Leistenden zwischen Soll- gegenüber Ist-Versteuerung für den Vorsteuerabzug

EuGH vom 10.02.2022, Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße, C-9/20, DStR 2022, 255

Inhalt

Vier verschiedene Anwendungsfälle sind zu unterscheiden. Diese EuGH-Rechtsprechung betrifft nicht den Istversteuerer (Leistenden) selbst, sondern seinen vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger. Gegenwärtig oder künftig wird der Leistungsempfänger für den Vorsteuerabzug wissen müssen, ob der leistende Unternehmer ein (i) Soll- oder ein (ii) Istversteuerer ist. Eine Angabe in der Rechnung muss/sollte daraufhin erfolgen.