Vorsteuerabzug: Voraussetzungen für eine rückwirkende Rechnungsberichtigung
FG Rheinland-Pfalz vom 12.10.2017, 6 K 1083/17, EFG 2017, 1917, nrkr.
Inhalt
Laufen Rechnungen auf den falschen Leistungsempfänger, so ist dieser zwar bezeichnet, aber die diesbezüglichen Angaben sind offensichtlich unzutreffend und damit liegen keine berichtigungsfähigen Rechnungen (mit Rückwirkung) vor.