Vorsteuerabzug: Outplacement-Leistungen beim Personalabbau
BFH vom 30.06.2022, V R 32/20, BStBl. II 2023, 45; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 25.08.2020, 8 K 2707/17, rkr.
Inhalt
Der BFH hat einen überwiegenden unternehmerischen Leistungsbezug bei sog. Outplacement-Leistungen erkannt, daraus ein vorrangiges Unternehmensinteresse abgeleitet und den Vorsteuerabzug als berechtigt zugelassen.