Finanzgerichts-Info

Vorsteuerabzug: Neues zur fehlenden Rechnungsnummer und berichtigungsfähigen Leistungsbeschreibung

FG Münster vom 24.05.2022, 15 K 2561/18 U, EFG 2022, 1573, rkr.

Inhalt

Bestehen aus sämtlichen zur Verfügung gestellten Informationen keine Zweifel an einem Leistungsaustausch gegen Entgelt und der Erfüllung der übrigen materiellen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Eingangsrechnung für den Vorsteuerabzug, ist dieser auch zu gewähren, obwohl eine Rechnungsnummer fehlt. Bei Dauerschuldverhältnissen muss eine Leistungsbeschreibung nicht die im Abrechnungszeitraum konkret erbrachten Tätigkeiten erschöpfend bezeichnen.