BFH vom 08.09.2022, V R 26/21, BStBl. II 2023, 361; Rechtsprechungsaufhebung: FG Baden-Württemberg vom 27.07.2021, 1 K 1268/18, EFG 2022, 438, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkws einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zusteht, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.