Vorsteuerabzug: Endgültige Regeln bei (unterschiedlichen) Holdinggesellschaften
EuGH vom 08.09.2022, W-GmbH, C-98/21
Inhalt
Der EuGH hat die Anwendungsregeln bestätigt und für gewisse Anwendungsüberlegungen präzisiert. Das Vorsteuerabzugsrecht einer Holdinggesellschaft für Eingangsleistungen, die sie gegen Gewährung einer Gewinnbeteiligung in Tochtergesellschaften einlegt, ist abzulehnen.