BFH vom 18.06.2025, X R 19/21; Rechtsprechungsaufhebung: FG Hamburg vom 13.10.2020, 2 K 218/18, EFG 2022, 834, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat die Hinzuschätzungsbefugnis bei Mängeln in der Kassenführung, wenn in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, bestätigt. Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung ist „angegriffen“, wenn die Kassensturzfähigkeit misslingt.