Rechtsprechungs-Info

Verwaltungsvermögen: Gesetzgeberische Entscheidungs-/Gestaltungsspielräume beispielsweise beim Parkhaus

BFH vom 28.02.2024, II R 27/21, BStBl. II 2024, 829; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 10.06.2021, 7 K 2718/20, EFG 2021, 1831, rkr.

Inhalt

Der BFH hat eine (1) Grundsatzentscheidung und einen (2) Anwendungsaspekt veröffentlicht. (1) Die Entscheidung des Steuergesetzgebers, bestimmte Nutzungsüberlassungen von Grundstücken nicht als schädliches Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, ist durch seinen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gedeckt. (2) Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuer-/schenkungssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar.