Finanzgerichts-Info

Verwaltungsvermögen: Einstufung von Grundbesitz bei Zwischenschaltung eines Dritten

FG Münster vom 03.07.2025, 3 K 469/24 F, ZEV 2025, 736, nrkr.

Inhalt

Das FG Münster hat abgeleitet, dass eine mittelbare Nutzungsüberlassung – durch Zwischenschaltung einer anderen Person – die Anwendung einer gesetzlichen Rückausnahme  ausschließt, weil keine direkte Überlassung des Grundstücks durch den Gesellschafter an die Gesellschaft gegeben ist. Das überlassene Grundstück ist Verwaltungsvermögen.