Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen
BFH vom 24.08.2023, V R 49/20; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 26.11.2020, 11 K 12/20, EFG 2021, 975, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat ein neues Abgrenzungsurteil veröffentlicht: Der gesetzliche Vertrauensschutz gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet.