Rechtsprechungs-Info

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Wirkungsweise eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs (Altvertragsanpassung)

BFH vom 16.06.2021, X R 31/20, BStBl. II 2022, 165; Rechtsprechungsbestätigung: FG Rheinland-Pfalz vom 28.07.2020, 3 K 1959/18, EFG 2020, 1754, rkr.
Inhalt

Sind wiederkehrende Barleistungen, in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen diese eine dauernde Last (Vollabzugsfähigkeit) dar, wenn sie grundsätzlich abänderbar sind und der nachträgliche Ausschluss punktueller Verpflichtungen nicht zu dem Charakter einer Wertsicherungsklausel führt.