Rechtsprechungs-Info

Vermietungseinkünfte: Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

BFH vom 14.01.2025, IX R 19/24, BStBl. II 2025, 291; Rechtsprechungsbestätigung: FG Nürnberg vom 12.03.2024, 1 K 866/23, rkr.

Inhalt

Der BFH hat nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Klarheit gesorgt. Auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt hat.