Gesetzesänderungen

Vermeidung von Doppelbegünstigungen: Steuerbefreiungen für den Zugewinnausgleich

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Zugewinnausgleich ermittelt den maßgeblichen Wert unter Maßgabe der bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerte von Anfangs- und Endvermögen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass im Nachlass vorhandenes Vermögen gegebenenfalls bereits anderen Erbschaftsteuerbefreiungen unterliegt.