Gesetzesänderungen Verlustverrechnungsbeschränkung: Verschärfungen der Verlustberücksichtigung bei den Kapitaleinkünften Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019, BGBl. I 2019, 2875. Inhalt Der Steuergesetzgeber hat die Verlustberücksichtigung bei den Kapitaleinkünften durch zwei Verschärfungen beschränkt. Weiterlesen? Jetzt abonnieren oder anmelden