Gesetzesänderungen

Verlustverrechnungsbeschränkung: Verschärfungen der Verlustberücksichtigung bei den Kapitaleinkünften

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019, BGBl. I 2019, 2875.
Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat die Verlustberücksichtigung bei den Kapitaleinkünften durch zwei Verschärfungen beschränkt.