Gesetzesänderungen

Verlustverrechnung / Verlustrücktrag

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2022, 911

Inhalt

Die erweiterte Verlustverrechnung ist bis Ende 2023 verlängern worden: Für 2022 und 2023 ist der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag bei (i) Einzelveranlagung auf 10 Mio. € bzw. bei (ii) Zusammenveranlagung auf 20 Mio. € angehoben worden.