Verlängerung: Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Achtes Verbrauchsteueränderungsgesetz (8. VStÄndG), BGBl. I 2022, 1838
Inhalt
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatz (7%) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – wird bis zum 31.12.2023 verlängert.