Gesetzesänderungen

Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (rechtsprechungskassierende Steuergesetzänderung)

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. 2020, 3096
Inhalt

Die bloße Verkleinerung eines aktiv bewirtschafteten oder verpachteten Betriebs der Land- und Forstwirtschaft führt nicht zu einer Betriebsaufgabe, sondern die im Betrieb verbleibenden Flächen stellen weiterhin land- und forstwirtschaftliches (Rest-)Betriebsvermögen dar.