Rechtsprechungs-Info

Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten: Tarifbegünstigte Einkünfte mit tarifbegünstigten Erstattungszinsen (Rechtsprechungsabweichung)

BFH vom 30.08.2023, X R 2/22, BStBl. II 2024, 630; Rechtsprechungsaufhebung: FG München vom 04.05.2021, 2 K 1666/20, nrkr.

Inhalt

Der X. BFH-Senat hat abweichend entschieden, dass Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen sind, wenn die zugrundeliegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten tarifbegünstigt ist.