Verbundvermögensaufstellung: Ablehnung einer quotalen Zurechnung des Verwaltungsvermögens
FG München vom 08.01.2025, 4 K 24/22, EFG 2025, 386; Revision: BFH Az. II R 8/25
Inhalt
Das FG München hat entschieden, dass im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung sich das Verwaltungsvermögen – hier: (1) Finanzmittel und (2) junge Finanzmittel – nicht nach der quotalen Beteiligung an einer Personengesellschaft zuzurechnen sind.