Gesetzesänderungen

Verbindliche Auskunft auf elektronischem Wege

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18.7.2016, BGBl. 2016, 1722; „Steuerrecht - Aktuell“, BC 2016, 294
Inhalt

Die verbindliche Auskunft ist nunmehr bei Antrag auf Erteilung auf elektronischem Wege möglich.