Rechtsprechungs-Info

Variable Vergütung: Unterlassene oder verspätete Zielvorgabe führt zu Arbeitgeberschadensersatzpflicht

BAG vom 19.02.2025, 10 AZR 57/24, DB 2025, 1554; Kesisoglugil in „Variable Vergütung – Unterlassene oder verspätete Zielvorgabe führt zu Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers“, DB 2025, 2172

Inhalt

Das BAG hat die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers aus einem schuldhaften Verstoß gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung – fehlende Zielvorgabe bei variabler Vergütung – bestätigt. Grundlage für die im Wege der Schätzung zu ermittelnde Höhe des zu ersetzenden Schadens  ist die für den Fall der Zielerreichung zugesagte variable Vergütung. Dabei ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer die vorgegebenen Ziele erreicht hätte. Ein Mitverschulden des Arbeitnehmers scheidet aus.