Unterrichtungspflicht: Rücknahme der 30%igen Pauschalsteuer
BFH vom 15.6.2016, VI R 54/15, BStBl. II 2016, 1010; BMF-Schreiben [AE Pauschalsteuer] vom 19.5.2015, IV C 6 - S 2297-b/14/10001, BStBl. I 2015, 468
Inhalt
Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung zur 30%igen Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen dergestalt, dass diese widerruflich ist, auch wenn der Schenker dem Zuwendungsempfänger die Steuerübernahme vor dem Widerruf schriftlich - wie gesetzlich gefordert - mitgeteilt hatte.