Rechtsprechungs-Info

Unternehmereigenschaft: Gemeinde mit Kurtaxe für Kureinrichtungen

BFH vom 18.10.2023, XI R 21/23; Rechtsprechungsbestätigung: FG Baden-Württemberg vom 18.10.2018, 1 K 1458/18; EuGH vom 13.07.2023, Gemeinde A, C-344/22

Inhalt

Der BFH wendet die unionsrechtlichen Vorgaben an. Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt dar, wenn die Gemeinde von Besuchern bzw. Kurgästen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe erhebt. Die Kurtaxe (Betrag pro Aufenthaltstag) wird dabei nicht an die (tatsächliche) Nutzung einer Einrichtung, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft. Die Kureinrichtungen selbst sind für jedermann/jedefrau frei und unentgeltlich zugänglich. Es fehlt an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Kurtaxe und einer Leistungserbringung. Die Unternehmereigenschaft der Gemeinde wird diesbezüglich abgelehnt.