Rechtsprechungs-Info

Unterhaltsaufwendungen: Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags

BFH vom 20.10.2016, VI R 57/15, BStBl. II 2017, 194; Rechtsprechungsbe-stätigung: Sächsisches FG vom 15.10.2015, 1 K 436/14, EFG 2016, 914, rkr.
Inhalt

Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers.