Ausbildung

Unentgeltliche Wertabgabe bei Sachspenden eines Unternehmens

Oldiges in „Unentgeltliche Wertabgabe bei Sachspenden eines Unternehmens“, NWB 2016, 3018; OFD-Verfügung Niedersachsen vom 9.2.2016, DStR 2016, 2710; OFD-Verfügung Niedersachsen vom 22.12.2015, DStR 2016, 814.
Inhalt

Die Bemessungsgrundlage einer unentgeltlichen Wertabgabe bei Sachspende eines Unternehmens kann gegen 0 € tendieren, weil der Wert sich danach bestimmt, zu welchem Betrag der Unternehmer sich selbst den Gegenstand aufgrund seiner individuellen Möglichkeiten des Zugangs zum Markt beschaffen kann.