Unentgeltliche Wertabgabe: Außerunternehmerische Nutzung der Wärme eines Blockheizkraftwerks
FG Baden-Württemberg vom 9.2.2017, 1 K 755/16, EFG 2017, 945, rkr.
Inhalt
Betreibt ein Unternehmer (beispielhaft: GbR) ein umsatzsteuerrechtlich voll dem Unternehmen zugeordnetes Blockheizkraftwerk (BHKW) und wird die von dem BHKW - neben Strom - produzierte Wärme teilweise für die Heizung des Wohnhauses der Ehegatten verwendet, stellt dies eine Entnahme von Gegenständen dar.