Rechtsprechungs-Info

Unentgeltliche Wärmelieferungen: Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Weitergabe von selbstproduzierter Wärme

BFH vom 04.09.2024, XI R 15/24, BStBl. II 2025, 465; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 19.09.2019, 11 K 195/17, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ins nationale Umsatzsteuerrecht eingeführt, wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Die Selbstkosten – die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Weitergabe von selbst produzierter Wärme  – umfassen auch mittelbar zurechenbare Kosten wie beispielsweise Finanzierungsaufwendungen.