Rechtsprechungs-Info

Unentgeltliche Betriebsübertragung: Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

BFH vom 29.09.2022, IV R 18/19, BStBl. II 2023, 326; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 08.05.2019, 15 K 1457/18 F, EFG 2019, 968, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die IAB-Fortführung beim Anwachsungsmodell auf den letzten Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft bestätigt. Ist der IAB mangels Investition rückgängig zu machen, erfolgt die IAB-Hinzurechnung im Abzugsjahr bei der sich mittlerweile beendeten Personengesellschaft. Der IAB-Hinzurechnungsgewinn unterliegt der für das Abzugsjahr getroffenen Gewinnverteilungsabrede. Nachträgliche Gesellschafterbeschlüsse hinsichtlich dieser IAB-Hinzurechnung sind steuerrechtlich unbeachtlich.