Rechtsprechungs-Info

„Unechte“ Realteilung: Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft

BFH vom 21.08.2025, IV R 16/22; BStBl. II 2026, 340, Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 31.03.2022, 8 K 590/20, rkr.

Inhalt

Der BFH hat erklärt, dass diese (neue) Regelung – wie gesetzlich angeordnet – erstmals für Übertragungen von Wirtschaftsgütern, die nach dem 18.10.2024 stattfinden, anzuwenden ist. Aufgrund der Weiteranwendung der teleologischen Reduktion für eine Einzelwirtschaftsgutübertragung auch bei Realteilungen sind die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert für die jeweilige Entnahme und Einlage fortzuführen; eine Aufdeckung stiller Reserven erfolgt – im Altfall – nicht.