Rechtsprechungs-Info

Unberechtigter Steuerausweis: Unentgeltliche Anschlussverwendung eines Leistungsbezugs ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme

BFH vom 22.11.2018, V R 44/17, BFH/NV 2019, 300; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 14.7.2016, 5 K 826/15 U; EFG 2018, 72, nrkr.
Inhalt

Scheitert der Vorsteuerabzug aufgrund eines Leistungsbezugs ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme, ist die nachfolgende Verwendung für den Entnahmezweck kein Umsatz, der den Steuertatbestand der Entnahme verwirklicht.