Rechtsprechungs-Info

Unbegünstigtes (Betriebs-)Vermögen: Junges Verwaltungsvermögen bei Aktivtausch

BFH vom 22.1.2020, II R 18/18, BStBl. II 2020, 573; Rechtsprechungsbestätigung: FG München vom 7.5.2018, 10 K 470/17, rkr.; BFH vom 22.1.2020, II R 41/18; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 10.8.2018, 7 K 594/16, EFG 2019, 1214, rkr.
Inhalt

Zum „nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen“ gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der zu seiner Finanzierung verwendeten Mittel kommt es nicht an.