Finanzverwaltungs-Info

Umzugskosten: Neue Pausch- und Höchstbeträge bei Inlandsumzügen

BMF-Schreiben vom 28.12.2023, IV C 5 - S 2353/20/10004

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat mit Wirkung zum 01.03.2024 die Pauschbeträge angepasst.