Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerrechtliches Einheitlichkeitsgebot: Anwendungspflicht oder Anwendungsausschluss bei Beherbergungsdienstleistungen

Vorabentscheidungsersuche: BFH vom 10.01.2024, XI R 11/23, BStBl. II 2024, 601; BFH vom 10.01.2024, XI R 13/23, BStBl. II 2024, 608; BFH vom 10.01.2024, XI R 14/23, BStBl. II 2024, 610; EuGH vom 18.01.2018, Stadion Amsterdam CV, C-463/16, HFR 2018, 252

Inhalt

Der BFH hat drei Vorlagebeschlüsse dem EuGH mit der Frage vorgelegt, ob die Anwendung von getrennten Steuersätzen – hier: Beherbergungsleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz (7 %) und Parkplatzgebühren, Frühstücksleistungen und andere Leistungen, wie beispielsweise Fitness- und Wellnesseinrichtungen sowie WLAN dem Regelsteuersatz (19 %) – , zulässig ist.
Fraglich ist, ob bei einer einheitlichen Leistung mit einem einheitlichen Entgelt eine Aufteilung unionsrechtlich in Deutschland erlaubt ist.