Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Bestehen auch ohne Über- und Unterordnungsverhältnis
FG Münster vom 23.03.2023, 5 K 232/18 U, nrkr.
Inhalt
Das FG Münster hat entschieden, dass die Geltung des geforderten Einstimmigkeitsprinzips unschädlich ist, wenn die Beschlüsse, bei denen Einstimmigkeit erzielt werden muss, keinen Einfluss darauf haben, dass der Organträger die Aufgabe des „Steuereinnehmers“ für die Organgesellschaft zu erfüllen hat.