Finanzverwaltungs-Info

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen

BMF-Schreiben vom 2.12.2015, III C 2 - S 7100/08/10010, BStBl. I 2015, 1012; Nieskoven in „Kehrtwende beim Kauf „zahlungsgestörter“ Forderungen: Übergangsregelung läuft zum 1.7.2016 ab!“, GStB 2016, 222
Inhalt

Beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen mit Übernahme des Ausfallrisikos erbringt der Forderungserwerber keine unternehmerische/wirtschaftliche Leistung.