Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung

BFH vom 29.04.2026, V B 90/25; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 07.08.2025, 5 K 10/25, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ausdrücklich erklärt, dass eine wirtschaftliche Eingliederung durch Vermietung eines Grundstücks gegeben ist, wenn dieses Grundstück für die Organgesellschaft (a) von besonderer Bedeutung als auch (b) von nur geringer Bedeutung ist. Für die wirtschaftliche Eingliederung genügt, dass das Vermietungsobjekt die räumliche und funktionale Betriebsgrundlage für die GmbH bildet.