Rechtsprechungs-Info

Umsatzsteuerbefreiung (?): Reitunterricht als Freizeitgestaltung

BFH vom 22.01.2025, XI R 9/22, BStBl. II 2025, 842; Rechtsprechungsaufhebung: Schleswig-Holsteinisches FG vom 02.03.2022, 4 K 114/17, EFG 2022, 966, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat für Reitunterricht Folgendes entschieden: (1) Erbringt ein Unternehmer neben Reitunterricht zusätzlich Leistungen wie (a) Unterkunft und (b) Verpflegung liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selbstständige Hauptleistungen vor. (2) Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- und Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. (3) Allerdings kann er in begründeten Ausnahmefällen der (i) Ausbildung, (ii) Fortbildung oder (iii) beruflichen Umschulung dienen.