FG Berlin-Brandenburg vom 10.11.2015, 5 V 5144/15, rkr.; Anderer Auffassung: A. 4.21.2 Abs. 6 UStAE
Inhalt
Eine Fahrschule unterliegt der generellen Umsatzsteuerbefreiung für den Fahrschulunterricht. Die unterrichtete Fahrerlaubnisklasse spielt demnach keine Rolle.