Umsatzsteuerbare Leistungen: Abmahnungen durch einen Mitbewerber
BFH vom 21.12.2016, XI R 27/14, BStBl. II 2021, 779; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 3.4.2014, 5 K 2386/11 U, EFG 2014, 1334, nrkr.
Inhalt
Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern zu qualifizieren.