Umsatzgrenze zur Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096
Inhalt
Die Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird – zur Abwendung unionsrechtlicher Streitigkeiten – mit einer Umsatzgrenze versehen.