Finanzgerichts-Info

Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: Anwendung bei Reinigungs- und Bauleistungen

FG Berlin-Brandenburg vom 15.01.2025, 7 K 7159/22, EFG 2025, 1332, nrkr.; Revision: BFH Az. V R 4/25

Inhalt

Das FG Berlin-Brandenburg hat den Anwendungsumfang der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für „Bauleistungen“ konkretisiert. Reinigungsleistungen wie Baufeinreinigung, Baugrobreinigung, Fegen und Abfallsammlung sind als pflegende und schützende Maßnahmen umsatzsteuerrechtlich als Reinigungsleistungen einzuordnen. Die bloße Gestellung von Personal sowie Leistungen ohne substanzverändernde Wirkung am Bauwerk - beispielsweise reine Transport- oder Entsorgungsmaßnahmen - gelten nicht als Bauleistung.