Überentnahmeregelung: Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Investitionsdarlehen
FG Düsseldorf vom 29.9.2015, 10 K 4479/11, LEXinform: 5018511, nrkr.
Inhalt
Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, so sind diese vollständig abzugsfähig. Die Beschränkung für nichtabzugsfähige betriebliche Schuldzinsen - sog. Überentnahmeregelung - ist ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch bei Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von Zinseszinsen.